Absagepflicht und Preise
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Osteopathie.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Wenn Ihre Krankenkasse Osteopathie unterstützt, benötigen Sie für die Kostenerstattung eine "ärztliche Empfehlung für Osteopathie"
Diese erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, Orthopäden, Zahnarzt evt. Frauenarzt.
Durch meinen Ausbildung und der Mitgliedschaft im Berufsverband BVO ist die Praxis für Naturheilkunde und Osteopathie anerkannt.
Das Honorar für die erbrachte Leistung ist jeweils nach der Behandlung zu leisten.
Die Rechnungsstellung erfolgt dabei unabhängig von einer möglichen Erstattung durch den Versicherungsträger.
Die osteopathische Behandlung dauert ca.60 Minuten. Die Kosten betragen 85,00 Euro pro Stunde.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Termine, die zu kurzfristig abgesagt werden(weniger als 24 Stunden)oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, ein Ausfallhonorar berechnet wird.
Sie können jederzeit über den Anrufbeantworter oder per Mail den Termin absagen.